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Basisrente

5. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die auf einem Rentenversicherungsvertrag basiert. Sie dient der lebenslangen Altersabsicherung und wird kapitalgedeckt finanziert. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeformen besteht kein Kapitalwahlrecht, sodass das angesparte Vermögen nicht als Einmalbetrag ausgezahlt, sondern ausschließlich als lebenslange Rente bezogen werden kann. (vgl. Puke 2023, S. 45 f.)


Beispiel: Ein selbstständiger Architekt zahlt regelmäßig Beiträge in eine Basisrente ein, um seine Altersvorsorge aufzubauen. Nach Erreichen des Rentenalters erhält er die angesparte Leistung als monatliche lebenslange Rente und kann sich das Kapital nicht auf einmal auszahlen lassen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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