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Barscheck

22. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Barscheck ist ein Scheck, der nicht den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ trägt. Er kann bei der bezogenen Bank in bar eingelöst werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 74)


Beispiel: Maria stellt einen Scheck über 500 € aus. Der Scheck enthält keinen Vermerk „Nur zur Verrechnung“. Ben kann damit zur Bank gehen und sich die 500 € in bar auszahlen lassen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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