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Barliquidität

Die Barliquidität (Liquidität 1. Grades) gibt an, inwieweit ein Unternehmen seine kurzfristigen Verbindlichkeiten allein mit sofort verfügbaren Zahlungsmitteln wie Kassenbestand und Bankguthaben (Barvermögen und Girovermögen) begleichen kann. Ein Wert von mindestens 20 % gilt als Richtwert – er zeigt, dass ein Unternehmen zumindest ein Fünftel seiner kurzfristigen Schulden sofort bezahlen kann. (vgl. Hubert 2023, S. 130 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen verfügt über Barguthaben und Bankguthaben in Höhe von 50.000 €, während seine kurzfristigen Verbindlichkeiten 200.000 € betragen. Daraus ergibt sich eine Liquidität 1. Grades von 25 %. Da dieser Wert über dem empfohlenen Mindestwert von 20 % liegt, gilt die unmittelbare Zahlungsfähigkeit des Unternehmens als gesichert.


Hubert, B. (2023): Einführung in die Bilanzierung und Bewertung. Grundlagen im Handels- und Steuerrecht sowie den IFRS. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler

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