Bargründung
Eine Bargründung ist die Gründung einer Gesellschaft, bei der die Anteilseigner ihre Einlagen in bar, also in Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln, leisten. Im Gegensatz zur Sachgründung werden somit keine Vermögensgegenstände eingebracht. Die Höhe der notwendigen Einlagen richtet sich nach der jeweiligen Rechtsform. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Bei der Gründung einer Gesellschaft zahlen die Anteilseigner ihre vorgeschriebenen Einlagen in Geld auf das dafür vorgesehene Konto ein. Sie bringen also beispielsweise 10.000 € in bar ein, anstatt ein Grundstück, eine Maschine oder ein anderes Vermögensgut als Einlage zu verwenden.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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