Bargeldlose Zahlungsverkehr
Der bargeldlose Zahlungsverkehr bezeichnet den Zahlungsausgleich ohne Verwendung von Bargeld. Dazu gehören insbesondere Überweisungen, Lastschriftverfahren, Bankkarten und Kreditkarten. Der Scheck hat dabei nur noch eine untergeordnete Bedeutung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 74)
Beispiel: Lisa kauft einen Laptop für 1.000 € und bezahlt ihn per Überweisung von ihrem Girokonto auf das Konto des Verkäufers. Es wird kein Bargeld verwendet.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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