Barer Rechnungsausgleich
- Andreas Armster

- vor 3 Tagen
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Barer Rechnungsausgleich (Barzahlung) liegt vor, wenn eine natürliche Person einer anderen Münzen und/oder Banknoten (Bargeld) direkt übergibt, wodurch der Käufer einen Kassenausgang und der Verkäufer einen Kassaeingang verbucht. Diese Zahlungsart ist heute vorwiegend im Privatkundengeschäft üblich, während ihre Bedeutung im Geschäftsleben (B2B) stark abnimmt. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 183 ff.)
Beispiel: Ein Kunde kauft in einem Einzelhandelsgeschäft eine Ware und übergibt der Kassiererin direkt an der Theke Banknoten und Münzen, um den offenen Betrag zu begleichen; das Geld wird sofort in die Geschäftskasse (Kasse) gelegt.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


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