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Barentnahme

Eine Barentnahme ist die Entnahme von Geld aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 99)


Beispiel: Der Unternehmer bezahlt seine private Stromrechnung vom Geschäftskonto.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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