top of page
YouTube.png

Bareinlage

Eine Bareinlage ist die Einlage in Form von Geld, die ein Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH auf seinen Geschäftsanteil einzahlen muss. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 304)


Beispiel: A und B gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. A übernimmt einen Geschäftsanteil von 15.000 € und B einen von 10.000 €. Beide verpflichten sich, ihre Einlagen in bar zu leisten.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page