Bardividende
Eine Bardividende ist der in Geld ausgezahlte Anteil am Gewinn eines Unternehmens an einen Aktionär bzw. Anteilseigner. Von der Bardividende behält die auszahlende Bank grundsätzlich 25 % Kapitalertragsteuer (KESt) ein und führt diese an das Finanzamt ab, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Ein Aktionär erhält eine Bardividende von 1.000 €. Die Bank behält davon 25 %, also 250 €, als Kapitalertragsteuer ein und führt diesen Betrag an das Finanzamt ab. Der Aktionär erhält somit 750 € ausgezahlt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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