Bankrott
- Andreas Armster

- 14. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Bankrott bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners, also die Situation, in der fällige Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können. Er kann zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 14)
Beispiel: Ein Unternehmen kann seine Rechnungen und Kredite nicht mehr bezahlen. Aufgrund dieses Bankrotts wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare