top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Bankrott

Bankrott bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners, also die Situation, in der fällige Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können. Er kann zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 14)


Beispiel: Ein Unternehmen kann seine Rechnungen und Kredite nicht mehr bezahlen. Aufgrund dieses Bankrotts wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Kommentare


bottom of page