Bankomatkartenzahlung
- Andreas Armster

- vor 3 Tagen
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Bei einer Bankomatkartenzahlung wird der Rechnungsbetrag ohne Bargeld direkt vom Bankkonto des Käufers abgebucht und über eine Clearingstelle dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben. Wie bei der Banküberweisung werden dabei die Verbindlichkeit des Käufers und die Forderung des Verkäufers ausgebucht. Die Clearingstelle verrechnet dem Verkäufer eine Provision, die umsatzsteuerpflichtig ist. Am Monatsende wird diese Provision gesammelt vom Verkäuferkonto abgebucht und mit Vorsteuer verbucht. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 187 ff.)
Beispiel: Ein Kunde kauft Ware im Wert von 120 € und bezahlt mit Bankomatkarte. Der Verkäufer bucht eine Forderung, die nach ein paar Tagen automatisch über die Bank eingezogen wird. Am Monatsende berechnet die Clearingstelle 1 % Provision, also 1,20 €, die vom Bankkonto des Verkäufers abgebucht wird (inkl. Vorsteuer).
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


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