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Außerordentliche Haushalt

Der außerordentliche Haushalt war der Teil des Haushaltsplans, in dem unregelmäßige Einnahmen (z. B. Kredite) und außergewöhnliche Ausgaben erfasst wurden. Er diente der Finanzierung besonderer oder nicht regelmäßig anfallender Maßnahmen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 12)


Beispiel: Nimmt eine Kommune einen Kredit auf, um ein neues Rathaus zu bauen, wurden die Kreditaufnahme und die Baukosten früher im außerordentlichen Haushalt ausgewiesen. Heute gibt es diese Trennung in der Haushaltsführung nicht mehr.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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