Außerordentliche Ergebnis
Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich aus der Gegenüberstellung von außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen und wird in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung separat ausgewiesen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 20)
Beispiel: Ein Unternehmen erzielt 30.000 € außerordentliche Erträge und hat 10.000 € außerordentliche Aufwendungen. Das außerordentliche Ergebnis beträgt somit 20.000 €.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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