Außergerichtliche Streitregelung
Aktualisiert: vor 1 Tag
Die außergerichtliche Streitregelung ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten zwischen Vertragsparteien, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Ziel ist es, Streitigkeiten durch Gespräche, Verhandlungen oder die Unterstützung einer neutralen dritten Person, beispielsweise eines Schlichters, zu lösen. Dadurch können Zeit, Kosten und aufwendige Gerichtsverfahren vermieden werden. (vgl. Motzel/Möller 2017, Stichwort „Außergerichtliche Streitregelung“)
Beispiel: Bei einem Bauprojekt kommt es zu einem Streit zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen, weil sich die Bauarbeiten verzögern und zusätzliche Kosten entstehen. Anstatt vor Gericht zu gehen, vereinbaren beide Parteien ein Gespräch mit einem neutralen Schlichter. Gemeinsam besprechen sie die Ursachen der Verzögerung und einigen sich auf einen angepassten Bauzeitplan sowie eine faire Regelung der zusätzlichen Kosten. Dadurch wird der Konflikt außergerichtlich gelöst.
Motzel, E.; Möller, T. (2017): Projektmanagement Lexikon. Referenzwerk zu den aktuellen nationalen und internationalen PM-Standards. 3. Auflage. Weinheim: Wiley-VCH




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