Außenwirtschaftsfreiheit
Außenwirtschaftsfreiheit bedeutet, dass der Handel sowie der Kapitalverkehr, Zahlungsverkehr und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei sind, soweit keine gesetzlichen Beschränkungen bestehen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 68)
Beispiel: Ein deutsches Unternehmen exportiert Maschinen nach Kanada, ohne dass dafür grundsätzlich eine besondere staatliche Genehmigung erforderlich ist.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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