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Außengesellschaft

Eine Außengesellschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Rechtsverkehr nach außen auftritt, also selbst Verträge mit Dritten abschließt und als eigene Einheit erkennbar ist. Sie besitzt Rechtsfähigkeit und kann – mit Zustimmung aller Gesellschafter – Rechte erwerben und Pflichten eingehen. Seit 2024 kann sie zusätzlich ins Gesellschaftsregister eingetragen werden (eGbR), muss es aber nicht zwingend. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 300)


Beispiel: Die drei Handwerker A, B und C schließen sich zusammen, um gemeinsam Renovierungsaufträge anzunehmen. Sie treten nach außen unter dem Namen „ABC Renovierungen GbR“ auf, schließen Verträge mit Kunden und stellen Rechnungen im Namen der GbR aus.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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