Außendienst
Der Außendienst bezeichnet im Handel und in der Versicherung den externen Verkauf von Gütern bzw. die Betreuung von Kunden vor Ort. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)
Beispiel: Ein Versicherungsmitarbeiter besucht einen Kunden zu Hause, um ihm eine Versicherung anzubieten und einen Vertrag abzuschließen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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