Ausweichmaßnahme
Aktualisiert: vor 1 Tag
Eine Ausweichmaßnahme ist eine Reaktion auf ein bereits eingetretenes negatives Risikoereignis. Sie wird ergriffen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu begrenzen und die weitere Durchführung eines Projekts zu ermöglichen. Im Unterschied zu einem Notfallplan wird sie nicht im Voraus geplant, sondern erst bei Eintritt des Risikos festgelegt. (vgl. Motzel/Möller 2017, Stichwort „Ausweichmaßnahme“)
Beispiel: Bei einem Bauprojekt fällt unerwartet ein wichtiger Bagger aus. Da die Ausweichmaßnahme nicht vorher geplant wurde, organisiert die Projektleitung kurzfristig einen Ersatzbagger von einem anderen Anbieter. Dadurch können die Bauarbeiten trotz des Ausfalls fortgesetzt und größere Verzögerungen vermieden werden.
Motzel, E.; Möller, T. (2017): Projektmanagement Lexikon. Referenzwerk zu den aktuellen nationalen und internationalen PM-Standards. 3. Auflage. Weinheim: Wiley-VCH




Kommentare