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Auswahlrichtlinien

6. Juli
1 Min. Lesezeit

Auswahlrichtlinien sind betriebliche Vorgaben für personelle Entscheidungen, beispielsweise bei Einstellungen, Umgruppierungen oder Kündigungen. Sie legen fest, welche fachlichen, persönlichen und sozialen Kriterien dabei zu berücksichtigen sind und bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Betriebsrats. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 72)


Beispiel: Ein Unternehmen legt fest, dass bei Einstellungen neben der fachlichen Qualifikation auch Berufserfahrung und soziale Kriterien berücksichtigt werden. Diese Vorgaben sind in den Auswahlrichtlinien des Betriebs geregelt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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