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Aussteller

Ein Aussteller ist die Person oder Institution, die ein Wertpapier, einen Wechsel oder einen Scheck ausstellt und in den Umlauf bringt. Im Wechselrecht und Scheckrecht ist der Aussteller für die Ausstellung verantwortlich und übernimmt die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 71)


Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen Scheck über 2.000 € aus, um eine Rechnung zu begleichen. Das Unternehmen ist der Aussteller des Schecks und weist seine Bank an, den angegebenen Betrag an den Zahlungsempfänger auszuzahlen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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