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Ausstehende Einlagen

22. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ausstehende Einlagen sind noch nicht geleistete Einlagen der Anteilseigner auf das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft. Nach HGB werden nicht eingeforderte ausstehende Einlagen offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt (Nettoausweis). (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 20 f.)


Beispiel: Eine GmbH hat ein gezeichnetes Kapital von 100.000 €. Davon wurden bisher 80.000 € eingezahlt, sodass 20.000 € ausstehende Einlagen bestehen. In der Bilanz werden somit 80.000 € gezeichnetes Kapital ausgewiesen.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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