Aussperrung
- Andreas Armster

- 6. Juli
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Eine Aussperrung ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern angeordnete vorübergehende Nichtzulassung von Arbeitnehmern zur Arbeit unter Aussetzung der Lohnzahlung. Sie dient als kollektive Gegenmaßnahme zu einem Streik und ist unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen als Arbeitskampfmittel zulässig. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 71)
Beispiel: Während eines Tarifstreiks sperrt ein Arbeitgeber die Beschäftigten eines Betriebs vorübergehend aus und zahlt für diese Zeit keinen Lohn. Die Aussperrung soll den Druck in den Tarifverhandlungen erhöhen und die Gewerkschaft zu einer Einigung bewegen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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