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Aussonderung

Aussonderung bedeutet im Insolvenzverfahren, dass Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören, aus der Insolvenzmasse herausgenommen werden. Der Eigentümer kann diese Gegenstände zurückverlangen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 71)


Beispiel: Ein Unternehmen ist insolvent. In seinem Lager befindet sich eine gemietete Maschine im Wert von 20.000 €, die einem anderen Unternehmen gehört. Da die Maschine nicht Eigentum des insolventen Unternehmens ist, kann der Eigentümer die Aussonderung verlangen und die Maschine zurückbekommen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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