Aussetzung der Vollziehung
- Andreas Armster

- 5. Juli
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Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) bewirkt, dass ein Verwaltungsakt, insbesondere ein Steuerbescheid, vorübergehend nicht vollzogen wird, solange über einen Einspruch oder eine Klage entschieden wird. Sie wird gewährt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen oder dessen sofortige Vollziehung eine unbillige Härte verursachen würde. Wird der Rechtsbehelf später zurückgewiesen, können Aussetzungszinsen anfallen. (vgl. Puke 2023, S. 43)
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger legt Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid ein, weil er die Steuerberechnung für fehlerhaft hält. Gleichzeitig beantragt er die Aussetzung der Vollziehung, sodass die festgesetzte Steuer bis zur Entscheidung über den Einspruch zunächst nicht gezahlt werden muss.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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