top of page
Affiliate.png

Ausschusskostenverrechnung

22. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Ausschusskostenverrechnung bezeichnet die Erfassung und Verrechnung der Kosten, die durch Ausschuss entstehen. Die Kosten werden zunächst in den verursachenden Kostenstellen erfasst und anschließend in der Kostenträgerrechnung beispielsweise auf die Fertigungsgemeinkosten umgelegt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 20)


Beispiel: Ein Unternehmen produziert Holztische. Bei der Herstellung entstehen durch fehlerhaftes Holz 10 beschädigte Tische, wodurch 2.000 € Ausschusskosten entstehen. Die Kosten werden der verursachenden Kostenstelle (z. B. Fertigung) zugeordnet und anschließend in der Kostenträgerrechnung auf die betroffenen Holztische verrechnet.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

Kommentare


bottom of page