Ausschreibungsmodell
- Andreas Armster

- 29. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Das Ausschreibungsmodell ist ein Förderverfahren, bei dem Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen in einem wettbewerblichen Bieterverfahren die Höhe ihrer staatlichen Förderung anbieten. Den Zuschlag erhalten die Projekte mit den niedrigsten Fördergeboten, bis das festgelegte Ausschreibungsvolumen erreicht ist; die bezuschlagten Anlagen werden anschließend über das Marktprämienmodell gefördert. (vgl. Linnemann 2024, S. 200 ff.)
Beispiel: Ein Projektierer bietet in einer EEG-Ausschreibung für eine Windenergieanlage eine Förderung von 6,2 ct/kWh an. Da dieses Gebot zu den günstigsten gehört und das Ausschreibungsvolumen noch nicht ausgeschöpft ist, erhält die Anlage den Zuschlag und bekommt für 20 Jahre den Börsenstrompreis plus die vereinbarte Marktprämie bis zu den 6,2 ct/kWh.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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