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Ausschreibung von Arbeitsplätzen

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Ausschreibung von Arbeitsplätzen bedeutet, dass freie Stellen zunächst innerhalb des Betriebs bekannt gemacht werden, damit sich eigene Mitarbeiter bewerben können. Der Betriebsrat kann dies verlangen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 67)


Beispiel: Bevor ein Unternehmen einen externen Bewerber einstellt, schreibt es die freie Stelle zuerst intern für die Beschäftigten aus.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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