Ausschlussprinzip
- Andreas Armster

- 13. Juni
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Das Ausschlussprinzip besagt, dass Personen vom Konsum eines Gutes ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht dafür bezahlen. Es ist ein typisches Merkmal privater Güter und eine Voraussetzung für das Funktionieren von Märkten. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 11)
Beispiel: Ein Privatwagen erfüllt das Ausschlussprinzip, da der Eigentümer bestimmen kann, wer das Auto nutzen darf und wer nicht. Wer kein Nutzungsrecht erhält, ist vom Gebrauch ausgeschlossen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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