Ausschlussfristen
- Andreas Armster

- 4. Juli
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Ausschlussfristen sind vertraglich oder tariflich festgelegte Fristen, innerhalb derer Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Nach Ablauf der Frist verfallen die Ansprüche. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 67)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer muss Überstundenvergütung innerhalb von drei Monaten schriftlich einfordern. Danach kann der Anspruch verfallen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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