Ausländereffekt
Der Ausländereffekt bezeichnete einen früheren steuerlichen Vorteil für deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Mutterunternehmen, die durch Gewinnausschüttungen und Wiedereinlagen eine niedrigere Steuerbelastung erreichen konnten als inländisch beherrschte Unternehmen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 10 f.)
Beispiel: Eine deutsche Tochtergesellschaft schüttete Gewinne an ihre ausländische Muttergesellschaft aus, wodurch ein niedrigerer Körperschaftsteuersatz galt. Die Muttergesellschaft legte das Geld anschließend wieder in die Tochtergesellschaft ein, sodass die Gewinne günstiger im Unternehmen verblieben.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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