Auslandsreisekosten
Auslandsreisekosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäfts- oder Dienstreise ins Ausland entstehen. Für Verpflegungsmehraufwendungen gelten länderspezifische Pauschbeträge, die jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt werden und steuerlich nicht überschritten werden dürfen. (vgl. Puke 2023, S. 35)
Beispiel: Eine Mitarbeiterin reist für eine fünftägige Dienstreise nach Frankreich. Für ihre Verpflegungsmehraufwendungen kann der Arbeitgeber die vom BMF festgelegten Auslandspauschalen für Frankreich steuerfrei erstatten.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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