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Auskunftspflicht

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Auskunftspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, einer berechtigten Person notwendige Informationen zu erteilen. Sie kann sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 67)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer informiert seinen Arbeitgeber über den Stand eines Projekts, oder ein ehemaliger Arbeitgeber erteilt auf Anfrage eine Auskunft über einen früheren Mitarbeiter.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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