Auskunft
- Andreas Armster

- 4. Juli
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Auskunft ist die gesetzliche Verpflichtung des Steuerpflichtigen, der Finanzbehörde wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft über steuerlich relevante Sachverhalte zu erteilen. (vgl. Puke 2023, S. 34)
Beispiel: Das Finanzamt fragt einen Unternehmer nach seinen Umsätzen des vergangenen Jahres. Der Unternehmer muss die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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