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Aushilfsarbeitsverhältnis

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Aushilfsarbeitsverhältnis ist ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis zur vorübergehenden Beschäftigung, meist für weniger als drei Monate. Dafür können verkürzte Kündigungsfristen vereinbart werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 66 f.)


Beispiel: Ein Supermarkt stellt für die Weihnachtszeit eine Aushilfe für zwei Monate ein.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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