Ausgleichszuweisung
- Andreas Armster

- 13. Juni
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Eine Ausgleichszuweisung ist eine finanzielle Zuweisung zwischen öffentlichen Körperschaften, die Unterschiede zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft ausgleichen soll. Sie ist nicht an bestimmte Verwendungszwecke oder Auflagen gebunden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 10)
Beispiel: Eine finanzschwache Gemeinde erhält eine Ausgleichszuweisung vom Land, damit sie ihre öffentlichen Aufgaben trotz geringer Steuereinnahmen erfüllen kann.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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