Ausgleichsforderungen
- Andreas Armster

- 13. Juni
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Ausgleichsforderungen sind Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand, die geschaffen wurden, um Vermögensverluste oder Bilanzlücken auszugleichen, insbesondere im Zusammenhang mit Währungsreformen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 10)
Beispiel: Nach der Währungsreform 1948 erhielten Banken Ausgleichsforderungen gegen Bund und Länder, weil viele ihrer alten Forderungen nicht in die neue Währung umgerechnet wurden und dadurch Bilanzlücken entstanden.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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