Ausgleichsenergie
- Andreas Armster

- 30. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Ausgleichsenergie ist die Energiemenge, die zur nachträglichen bilanziellen Korrektur von Abweichungen zwischen prognostizierter und tatsächlich gelieferter bzw. verbrauchter Strommenge in einem Bilanzkreis eingesetzt wird und vom Bilanzkreiskoordinator preislich abgerechnet wird. (vgl. Linnemann 2024, S. 247 ff.)
Beispiel: Ein Stromlieferant prognostiziert für eine Viertelstunde einen ausgeglichenen Bilanzkreis, liefert tatsächlich aber 5 MW zu wenig Strom. Diese Abweichung wird durch Ausgleichsenergie gedeckt, die der Bilanzkreiskoordinator bereitstellt bzw. abrechnet. Der Lieferant muss für die fehlenden 5 MW den festgelegten Ausgleichsenergiepreis zahlen.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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