Ausgleichsabgabe
- Andreas Armster

- 13. Juni
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Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlung, die Unternehmen leisten müssen, wenn sie ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen. Sie dient dazu, Nachteile auszugleichen und Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu finanzieren. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 9)
Beispiel: Ein Unternehmen müsste laut Gesetz fünf schwerbehinderte Personen beschäftigen, beschäftigt aber nur drei. Für die zwei unbesetzten Pflichtplätze muss es eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zahlen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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