Ausfuhrnachweis
- Andreas Armster

- 4. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Der Ausfuhrnachweis ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis, dass eine Ware in ein Drittland ausgeführt wurde. Er ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung. (vgl. Puke 2023, S. 34)
Beispiel: Ein Unternehmen weist mit den erforderlichen Ausfuhrdokumenten nach, dass eine Maschine in die Schweiz geliefert wurde.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



Kommentare