top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Ausfuhrnachweis

Der Ausfuhrnachweis ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis, dass eine Ware in ein Drittland ausgeführt wurde. Er ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung. (vgl. Puke 2023, S. 34)


Beispiel: Ein Unternehmen weist mit den erforderlichen Ausfuhrdokumenten nach, dass eine Maschine in die Schweiz geliefert wurde.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

Kommentare


bottom of page