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Auseinandersetzungsguthaben

22. Sept.
1 Min. Lesezeit

Das Auseinandersetzungsguthaben ist der Betrag, der einem Gesellschafter nach der Auseinandersetzung einer Personengesellschaft aufgrund der Auseinandersetzungsbilanz zusteht. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 19)


Beispiel: Ein Gesellschafter scheidet aus einer Personengesellschaft aus. Laut Auseinandersetzungsbilanz steht ihm ein Betrag von 80.000 € zu. Diese 80.000 € sind sein Auseinandersetzungsguthaben.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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