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Auseinandersetzungsbilanzen

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Auseinandersetzungsbilanzen sind Bilanzen, die erstellt werden, wenn ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft ausscheidet, um das Vermögen und die Ansprüche abzurechnen. (vgl. Puke 2023, S. 33)


Beispiel: Ein Gesellschafter verlässt eine OHG. Zur Ermittlung seines Abfindungsanspruchs wird eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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