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Auseinandersetzung

22. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Auseinandersetzung bezeichnet die Aufhebung der Gemeinschaft der Gesellschafter einer Personengesellschaft, beispielsweise bei Ausscheiden eines Gesellschafters oder bei Auflösung der Gesellschaft. Dabei wird das Gesellschaftsvermögen nach Begleichung der Verbindlichkeiten entsprechend den Anteilen auf die Gesellschafter verteilt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 19)


Beispiel: Eine Personengesellschaft wird aufgelöst. Nach Begleichung aller Schulden verbleiben 100.000 € Gesellschaftsvermögen. Bei einem Beteiligungsverhältnis von 60 % zu 40 % erhält der erste Gesellschafter 60.000 € und der zweite 40.000 €.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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