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Ausbildungspflicht

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Ausbildungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung des Ausbildenden, dem Auszubildenden die im Ausbildungsberuf erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ordnungsgemäß zu vermitteln. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 64)


Beispiel: Ein Ausbildungsbetrieb muss seinem Auszubildenden alle Ausbildungsinhalte vermitteln und ihn für den Besuch der Berufsschule freistellen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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