Ausbildungsordnungen
- Andreas Armster

- vor 6 Tagen
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Ausbildungsordnungen sind Rechtsverordnungen, die eine einheitliche und geordnete Ausbildung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen regeln. Sie legen unter anderem den Ausbildungsberuf, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten, den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 64)
Beispiel: Bei der Ausbildung zur Verkäuferin legt die Ausbildungsordnung fest, dass die Ausbildung 2 Jahre dauert. Außerdem wird geregelt, welche Kenntnisse und Fertigkeiten die Auszubildende lernen muss, z. B. Kunden beraten, Waren verkaufen, Preise berechnen und Waren präsentieren. Auch die Anforderungen für die Abschlussprüfung sind festgelegt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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