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Ausbildungsberufsbild

Das Ausbildungsberufsbild beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf mindestens vermittelt werden müssen. Es ist Bestandteil der Ausbildungsordnung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 63)


Beispiel: Im Ausbildungsberufsbild des Industriemechanikers ist festgelegt, dass Auszubildende Werkstoffe bearbeiten, Maschinen montieren und technische Zeichnungen lesen lernen müssen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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