Ausbildender
- Andreas Armster

- 4. Juli
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Ein Ausbildender ist die Person oder das Unternehmen, das mit einem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag abschließt und für dessen ordnungsgemäße Ausbildung verantwortlich ist. Er muss persönlich und fachlich geeignet sein. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 62)
Beispiel: Ein Handwerksmeister, der einen Auszubildenden einstellt und ausbildet, ist der Ausbildende.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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