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Ausbeutung

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Ausbeutung ist die Ausnutzung einer überlegenen Stellung oder der Notlage einer anderen Person zum eigenen Vorteil. Im Zivilrecht kann dies als Wucher unzulässig oder strafbar sein. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 62)


Beispiel: Ein Vermieter verlangt von einer Person in einer Notlage eine extrem überhöhte Miete, weil diese dringend eine Wohnung braucht.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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