Aufwendungsersatz
- Andreas Armster

- 16. Juli 2025
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Wenn Arbeitnehmer im Homeoffice eigene Räume oder Arbeitsmittel nutzen müssen, können ihnen durch den Arbeitgeber entstehende Kosten (z. B. für Miete, Strom, Internet) ersetzt werden. Besteht eine vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung, haben sie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 670 BGB). Meist wird dies in Form einer Pauschale geregelt. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 302 f.)
Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt eine monatliche Pauschale für Internet und Nutzung des Arbeitszimmers.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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