top of page
Affiliate.png

Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung

22. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs sind Aufwendungen, die bei der Gründung, Aufnahme oder Erweiterung eines Geschäftsbetriebs entstehen. Das frühere Wahlrecht, diese Aufwendungen zu aktivieren, wurde mit Einführung des BilMoG aufgehoben. Sie dürfen daher nicht mehr aktiviert werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 19)


Beispiel: Ein Unternehmen gibt 20.000 € für die Vorbereitung einer Betriebserweiterung aus. Diese 20.000 € dürfen nicht als Vermögensgegenstand aktiviert werden, sondern sind sofort als Aufwand zu erfassen.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

Kommentare


bottom of page