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Aufwandsteuern

29. Aug.
1 Min. Lesezeit

Aufwandsteuern sind Steuern, die für ein Unternehmen betriebliche Aufwendungen darstellen und steuerlich abziehbar sind. Dazu zählen insbesondere Verbrauchsteuern und die Gewerbesteuer. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Die Gewerbesteuer, die ein Unternehmen an die Gemeinde zahlt und als betrieblicher Aufwand erfasst.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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